Rechtsanwalt Claus Mundorf

Seit 1993 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1996 selbstständig.
Meine Arbeit für Sie als meinen Mandanten ist klaren Vorstellungen von einer hochwertigen außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenvertretung verpflichtet:

TRANSPARENZ

Am Anfang steht die Bewertung, wie die Chancen in Ihrem Fall stehen, welche Risiken abzuwägen sind und ob die Führung eines Rechtsstreits wirtschaftlich sinnvoll ist. Jedes Vorgehen erfolgt in enger Abstimmung mit dem Mandanten, der entsprechend in die Lage versetzt wird, die eingeleiteten Schritte nachzuvollziehen. Der unmittelbare Kontakt mit dem Mandanten sichert die Vertraulichkeit und Individualität der Entscheidungsfindung.

KOMPETENZ

Ich betreue nur Rechtsgebiete, von denen ich etwas verstehe. Daher behalte ich mir vor, Fälle auch abzulehnen. Gegebenenfalls kann der Kontakt zu einem versierten und erfahrenen Kollegen vermittelt werden. Eine Mandatsannahme setzt auch ausreichende Kapazitäten voraus. Nur so kann ich die hohe Qualität meiner Rechtsdienstleistungen aufrechterhalten, die Mandantenzufriedenheit sicherstellen und faire Konditionen anbieten.

KONSEQUENZ

Vereinbarte Ziele werden verantwortungsbewusst, engagiert und konsequent verfolgt. Für ein Organ der Rechtspflege besteht die Pflicht zur Sachlichkeit, aber nicht zur Neutralität. Oberstes Ziel sind die Interessen des Mandanten. Selbstverständlich unterliegen einmal getroffene Vereinbarungen der ständigen Prüfung der Umsetzbarkeit.